Die allgemeinen Vorschriften der Abschnitte 4.1.1 und 4.1.3 mssen erfllt sein.

Innenverpackungen aus Papier oder Pappe drfen nicht verwendet werden, wenn sich der Stoff whrend der Befrderung verflssigen kann. 
Innenverpackungen aus Kunststoff, Papier oder Pappe mssen staubdicht sein.
Auenverpackungen aus flexiblem Kunststoff (51H) drfen nur mit flexiblen Innenverpackungen verwendet werden.

Das Hchstvolumen der Groverpackung darf max. 3 m betragen.

Dieser Stoff darf der UN-Nummer 3260 nur zugeordnet werden, wenn aufgrund von Prfergebnissen (siehe Testserie 6 des UN-Handbuchs Prfungen und Kriterien (Manual of Tests and Criteria)) eine Freistellung von der Klasse 1 erfolgen kann.

Aufgrund vorliegender Prfergebnisse ist davon auszugehen, dass Hydroxylammoniumchlorid in sogenannten "weichen" Verpackungen (z.B. Pappkarton mit PE-Beutel innen) von der Klasse 1 freigestellt werden kann.

Inwieweit eine Freistellung von Hydroxylammonimchlorid in anderen Verpackungen, welche einen strkeren Einschluss darstellen mglich ist, kann erst nach Prfung entsprechend der Testserie 6 entschieden werden.

Aus dem Vorgenannten folgt, dass nicht jede in den Verpackungsvorschriften fr die UN-Nummer 3260 aufgefhrte Verpackung fr den Transport von Hydroxylammoniumchlorid geeignet ist.

Es drfen ausschlielich Verpackungen verwendet werden, welche die Prfserie 6 durchlaufen haben und fr die gem 2.1.3.5 eine Freistellung von der Klasse 1 in Betracht kommt.